Für die Führerscheinklassen A, B, M, L, S und T ist ein einfacher Sehtest erforderlich. Dieser Test nach DIN 58220 kann bei allen amtlich anerkannten Sehteststellen und natürlich auch bei Ihrem Augenarzt durchgeführt werden.
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, muss er im Rahmen einer augenärztlichen Untersuchung ein Gutachten über sein Sehvermögen erstellen lassen und der Fahrerlaubnisbehörde hierüber ein entsprechendes augenärztliches Zeugnis vorlegen.
Für die Führerscheinklassen C und D sowie für die Fahrgastbeförderung ist immer ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Da der Führerschein für die Klassen C, CE, und D usw. teilweise alle 5 Jahre neu beantragt werden muss, benötigt der Bewerber stets ein neues augenärztliches Gutachten. Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Wenn Sie für den Erwerb eines Führerscheins einen Sehtest oder ein augenärztliches Gutachten benötigen oder einen Führerschein neu beantragen wollen, beraten und informieren wir Sie gerne über die notwendigen Formalitäten und anfallenden Kosten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen weder die Kosten für einen Sehtest noch für ein augenärztliches Gutachten. Benötigen Sie den Führerschein für Ihre Arbeit, kann es sein, dass der Arbeitgeber einen Teil oder auch die gesamten Kosten eines Gutachtens übernimmt.
Ist für das Führen eines Fahrzeuges eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) erforderlich, wird dies auf dem Europäischen Führerschein in Feld 12 in Form von Schlüsselzahlen vermerkt.
Sehhilfe und/oder Augenschutz - wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
- Brille
- Kontaktlinsen
- Schutzbrille
Der Fahrer muss sich an die entsprechenden Auflagen halten und beim Führen eines Fahrzeuges stets die Sehhilfe tragen. Das Nichtbefolgen der Auflagen entspricht dem Tatbestand der Nr. 169 des Bußgeldkataloges: „Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen“, kostet 25,– €.
Wenn Sie aufgrund einer LASIK- oder Katarakt-Operation zum Führen eines Fahrzeuges keine Sehhilfe mehr benötigen, muss dies natürlich in Ihrem Führerschein geändert werden. So vermeiden Sie bei polizeilichen Kontrollen ein Bußgeld.
Hierzu müssen Sie bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle oder dem Bürgeramt einen Umtauschantrag stellen. Dazu benötigen Sie eine augenärztliche Bescheinigung über die Sehschärfe.
Die Kosten für den Führerschein-umtausch werden beim neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat von den Bundesländern festgelegt. In Köln liegen die Kosten zurzeit bei 24,– €, für den Umtausch eines Lkw-Führerscheins bei 42,– €.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen gerne eine entsprechende
Sehtestbescheinigung für den Umtauschantrag aus.
Ihr VENI VIDI-Team