Liebe Patientinnen und Patienten,
als Terminpraxis reservieren wir die vereinbarte Behandlungszeit ausschließlich für Sie. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine können häufig nicht mehr anderweitig vergeben werden, obwohl andere Patientinnen und Patienten auf einen Termin warten.
Bitte sagen Sie Ihren Termin daher spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können.
Für Termine ab dem 1. Oktober 2026 kann bei
- einer Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder
- Nichterscheinen ohne vorherige Absage
ein Ausfallhonorar in Höhe von 30,83 Euro berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei einer verlässlichen Terminplanung.