Der Schutz und die Pflege der Augen am Arbeitsplatz beziehen sich keinesfalls nur auf eine Überlastung durch zu lange Bildschirmzeiten. Jeder Arbeitsplatz stellt besondere Anforderungen an die Augen. Häufig sind sie auch Gefahren ausgesetzt. Die Einhaltung von Schutzvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen ist unbedingt nötig, wie zum Beispiel das Tragen von Schutzbrillen in den gewerblichen Berufen. Vor allem bei Schreinern, Bau- und Metallarbeitern ist das Risiko hoch, dass Fremdkörper oder Splitter ins Auge geraten.
Auch bei der Arbeit mit Chemikalien ist das Tragen einer Schutzbrille sowie eine ausreichende Raumbelüftung wichtig. Wer hoher Staub- und Reizgaskonzentration ausgesetzt ist, belastet seine Augen durch Tabakrauch zusätzlich.
Auch Präzisionsarbeiten beanspruchen die Augen stark. Wer unter Kopfschmerzen, Trockenheit der Augen und Sehstörungen leidet, sollte vom Augenarzt abklären lassen, ob eine nicht korrigierte Fehlsichtigkeit vorliegt.
Die Arbeit im Büro und vor dem Bildschirm ist körperlich ruhiger, aber für unsere Augen durchaus eine Belastung. Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin klagt die Hälfte aller am Bildschirm Arbeitenden über Augenbeschwerden und Augenbrennen. Insbesondere trockene Augen und das Sehen von Doppelbildern sind Merkmale von gestressten Augen.
Dass andauernde Bildschirmarbeit die Augen aktiv schädigt, ist medizinisch nicht nachgewiesen. Gesichert ist hingegen, dass sich bereits vorhandene Sehfehler oft erst bemerkbar machen, wenn die Augen stark gefordert sind. Um die Augen gesund zu halten, sollten Beschäftigte deshalb unbedingt auf eine für sie passende Sehhilfe achten, um die Augen nicht dauerhaft zu überanstrengen.
Im Alter nimmt die Elastizität der Augenlinse ab, womit sich auch die Fähigkeit verringert, die Sehschärfe auf einen Fokus in der Nähe anzupassen (Akkommodation). Dann sind in der Regel zusätzliche Korrekturen für das Sehen im Nahbereich erforderlich – zum Beispiel eine Lese- oder Gleitsichtbrille.
Ob und welche zusätzliche Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz verwendet werden sollte, können Beschäftigte und Arbeitgebende von einer Betriebsärztin beziehungsweise einem Betriebsarzt erfahren oder über die Inanspruchnahme einer arbeitsmedizinischen Vorsorge ermitteln. Fachleute sprechen auch Empfehlungen aus, wie der Arbeitsplatz eingerichtet werden sollte, um Gefährdungen entgegenzuwirken. Aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge können sich dann entsprechende Verordnungen für die Augengesundheit am Arbeitsplatz ergeben, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss.
Grundsätzlich empfiehlt es sich - nicht nur für die Augengesundheit, sondern auch für den gesamten Bewegungsapparat - mindestens einmal pro Stunde aufzustehen, den Blick für mindestens dreißig Sekunden in die Ferne schweifen zu lassen und vor allem die Nacken- und Rückenmuskulatur einmal zu dehnen und/ oder durchzubewegen.