Die Abklärung einer beginnenden oder fortschreitenden Katarakt nehmen wir routinemäßig bei Vorsorgeuntersuchungen spätestens ab dem 60. Lebensjahr unserer Patienten vor.
Die Diagnose ist unstrittig zu stellen, die einzige wirksame Therapie ist eine Operation mit einem Linsenaustausch und somit dem Ersatz der trüben natürlichen Linse durch eine künstliche. Unbehandelt führt der Graue Star zur Erblindung, die Entwicklung der Krankheit erfolgt schleichend. Ohne Nebenerkrankungen ist die Aussicht auf eine erfolgreiche OP mit Sichterhalt für den Patienten auch im weit fortgeschrittenen Krankheitsstadium groß.
Die Diagnose des Grauen Stars nehmen wir unter Einsatz einer sogenannten Spaltlampe vor. Mit diesem speziellen Lichtmikroskop blickt man ins Auge hinein, das mit einem spaltförmigen Lichtstrahl ausgeleuchtet wird. So können die Linse und die dahinter liegenden Abschnitte des Auges beurteilt werden. Die Untersuchung ist schmerzfrei.
Zur Untersuchung der hinteren Augenabschnitte werden in der Regel Medikamente zur Pupillenerweiterung eingesetzt. Diese Medikamente führen dazu, dass man für einige Stunden unscharf sieht und sich leichter geblendet fühlt. Deshalb dürfen Sie nach der Untersuchung für etwa vier bis fünf Stunden kein Fahrzeug führen. Bei manchen hält die Wirkung noch länger an. Es daher besser, das Auto für diese Untersuchung stehen zu lassen.
In der Vorbereitung der OP wird von uns die individuell am besten geeignete Kunstlinse ermittelt. Dafür wird das Auge genau vermessen. Diese Voruntersuchung zur OP wird in der Augenmedizin als Biometrie des Auges bezeichnet. Hierzu gibt es aktuell in der Augenmedizin verschiedene Untersuchungsverfahren: die Biometrie mit Ultraschall, die optische Biometrie mit dem IOL-Master (Lasertechnik) sowie die Optische Kohärenztomografie (OCT). Die Vermessung des Auges per Ultraschall ist eine Krankenkassenleistung. Weil bei diesem Verfahren eine als unangenehm empfundene Berührung der Augenlinse nicht ausgeschlossen ist, wird die Messung unter lokaler Betäubung durchgeführt.
Wir empfehlen allen unseren Patientinnen und Patienten grundsätzlich die berührungs- und betäubungsfreie Optische Kohärenztomografie, die wir für die beste und sicherste Methode zur Ermittlung der optischen Biometrie halten. Sie ist eine sogenannte IGeL, eine zuzahlungspflichtige Gesundheitsleistung für Krankenkassenpatienten. Die entstehenden Kosten sind in IGeL-Listen festgelegt und sind von uns nicht frei definiert. Auch handelt es sich keinesfalls um einen lohnenden, aber überflüssigen Arbeitsschritt. Die Untersuchung ist wichtig für die Qualität der Behandlung, die Kosten müssen abgerechnet werden.
Das Aufrufen von Individuellen Gesundheitsleistungen sorgt immer wieder für Unverständnis bei den Patienten. Wir als Augenärzte können das System an dieser Stelle nicht beeinflussen und versuchen lediglich, die bestmögliche Behandlung für alle unsere Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.