Das ist ein sinnvolles Handeln, wenn es sich auf Vorsorgeuntersuchungen oder andere verschiebbare Termine bezieht. Es gibt allerdings Notfälle, die keinen Aufschub des Arztbesuchs dulden - auch augenmedizinische.
Ein klassischer augenmedizinischer Notfall ist der akute Sehverlust. Dieser kann auftreten als Schattensehen, Einschwärzen der Sicht oder spontane vollständige Erblindung.
Bei Gefäßverschlüssen und Netzhautablösungen entscheiden Minuten über dauerhafte Blindheit oder Sehfähigkeit.
Symptome einer Netzhautablösung können sein:
- plötzlich vermehrt herumfliegende Mücken, die sogenannten „Mouches volantes“
- Blitze in der Dämmerung und beim Herumschauen
- aufsteigender Rauch oder Rußregen
- zunehmende Schatten
Symptome für Gefäßprobleme sind möglicherweise:
- große Gebiete, die sehr schnell grau oder schwarz werden
- auftretende Balken
- sektorförmige Sichtausfälle
Bei einem entsprechenden Verdacht muss sofort eine Augenklinik oder der nächste Augenarzt aufgesucht werden. Rufen Sie am besten vorher in der Klinik oder Praxis an und klären Sie die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen ab.
Auch Verletzungen, plötzlicher Schmerz oder Augenrötung können augenmedizinische Notfälle sein.
Die dringendsten Augennotfälle überhaupt sind Verätzung und Verbrennung. Hier zählen Sekunden, um das Auge vor weiterem Schaden zu bewahren. Verätzungen und Verbrennungen müssen immer sofort gründlich gespült werden. Die Spüldauer sollte mindestens 15 Minuten betragen. Hierbei muss das Augenlid geöffnet sein, auch wenn der Patient dies akut als zusätzlich schmerzhaft wahrnimmt. Wenn nur ein Auge betroffen ist, muss das andere entsprechend vor Verschmutzung geschützt werden.
Zum Spülen kann alles genommen werden, was zur Hand ist. Sauberes Wasser ist allerdings optimal.
Die Augenhornhaut und das Augenlid können zum Beispiel durch eingedrungene Fremdkörper verletzt werden.
Durch einen heftigen Schlag auf das Auge kann ein akutes Glaukom, also ein Grüner Star entstehen. Der Augendruck steigt zum Beispiel durch eine Einblutung in die Vorderkammer stark an und kann den Sehnerv massiv schädigen.
Stark eitrige Bindehautentzündungen, verschwollene Augen, starke Lichtscheu, Schmerzen, akutes Doppeltsehen, trübe Hornhaut – grundsätzlich alles, was Sie auffällig und beunruhigend finden, sollte unmittelbar dem Augenarzt vorgestellt werden.
Bei akuten Augennotfällen geht es um die Abwägung des kleineren Übels, beziehungsweise des größeren Nutzens. Der Erhalt des Augenlichts überwiegt hier klar ein mögliches, in Arztpraxen aber grundsätzlich geringes COVID-19-Infektionsrisiko.