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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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Willkommen 2024 - Das Schaltjahr kurz erklärt

Wir widmen uns aus gegebenem Anlass dem Schaltjahr – jenem Jahr, das nicht nur eine Extraportion Tage hat, sondern auch unseren Kalender in eine ganz besondere Schwingung versetzt.

Ein Schaltjahr tritt alle vier Jahre auf und hat im Februar einen zusätzlichen Tag im Gepäck. Doch warum brauchen wir dieses „Zwischenjahr“ überhaupt? Die Antwort liegt in dem Weg unserer Erde um die Sonne.

 

Unser Kalender basiert auf dem Sonnenjahr, der Zeit, die die Erde benötigt, um einmal die Sonne zu umkreisen. Diese Umrundung dauert etwa 365,25 Tage – hier kommt das Schaltjahr ins Spiel. Ohne den zusätzlichen Tag würden sich die Jahreszeiten nach und nach verschieben, und wir könnten vielleicht schon bald Weihnachten im Bikini feiern oder Ostern im Schnee suchen!

 

Aber Moment mal, warum ausgerechnet ein zusätzlicher Tag im Februar? Der kurze Monat mit seinen normalerweise 28 Tagen bekommt eine Verlängerung auf 29 Tage, und das aus einem guten Grund. 

Im römischen Kalender wurde der Februar als der letzte Monat des Jahres betrachtet. Die Römer nannten diesen zusätzlichen Tag "dies bisextus," was so viel bedeutet wie "der zweite sechste Tag." Klingt kompliziert? Die Römer waren eben bekannt für ihre raffinierte Zeitmessung.

Die Idee des Schaltjahres wurde vom römischen Imperator Julius Caesar eingeführt, um den Kalender mit den Jahreszeiten zu synchronisieren. Diese Tradition wurde später von Papst Gregor XIII. im Jahr 1582 weiterentwickelt und in den gregorianischen Kalender integriert, den wir heute verwenden.

 

Doch das Schaltjahr ist nicht nur eine trockene Angelegenheit der Zeitjustierung. Es hat auch eine gewisse Magie. In vielen Kulturen wird der 29. Februar als besonderer Tag betrachtet, an dem es erlaubt ist, unkonventionelle Entscheidungen zu treffen oder sogar einen Heiratsantrag zu machen. Ein Schaltjahr ist also nicht nur ein Extra-Tag im Kalender, sondern auch eine Einladung zum Feiern und zum Eingehen von neuen Abenteuern.

 

Also markieren Sie sich den 29. Februar in Ihrem Kalender – es könnte der Tag sein, an dem Sie die Zeit ein kleines bisschen überlisten!

 

Apropos Feiern und Zeit überlisten: Wie verhält es sich denn mit den Geburtstagen?

In Deutschland gibt es für die am 29. Februar Geborenen eine rechtliche Regelung gemäß der Fristberechnung im BGB. In Nichtschaltjahren gilt die Vollendung des 28. Februar als Ablauftag, sie stehen daher in Nichtschaltjahren den an einem 1. März Geborenen gleich. 

Also, doch nicht viermal jünger.

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