Leistungen - Icon Termin

Online Termin-Anfrage

Terminanfrage - Mobil

Terminanfrage mobil

Wir rufen Sie gerne zurück
und vereinbaren einen Termin mit Ihnen persönlich.

Mit "Absenden" des Formulars erkenne ich die Datenschutzerklärung von Veni Vidi - Ärzte für Augenheilkunde an und erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten zur Terminvereinbarung gespeichert und verwendet werden.

Bitte das Kästchen "Ich bin ein Mensch" anklicken! Es muss einen grünes Häkchen zeigen, um das Formular absenden zu können.
Achtung: Das Formular wurde nicht versendet. Bitte bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage!
Leistungen - Icon Kontakt

VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

weitere Infos Info umschalten - Icon

Aachener Str. 1006-1012
50858 Köln-Junkersdorf

0 221/35 50 34 40

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Fr 8.00 - 12.30

VENI VIDI - Köln-Sülz

weitere Infos Info umschalten - Icon

Neuenhöfer Allee 82
50935 Köln-Sülz

0 221/43 41 42

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 15.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Fr 8.00 - 12.30

VENI VIDI - Pulheim

weitere Infos Info umschalten - Icon

Nordring 32
50259 Pulheim

0 2238/5 54 44

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 15.00
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Fr 8.00 - 12.30

VENI VIDI - Erftstadt

weitere Infos Info umschalten - Icon

Holzdamm 8
50374 Erftstadt-Liblar

0 22 35/4 20 46

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Fr 8.00 - 12.30

Steuertipp für unsere LASIK-Patienten

Die Entscheidung der Länder fiel gegen ein solches amtsärztliches Attest aus. Steuerpflichtige, die sich einer Laserbehandlung unterziehen, können die Kosten komplett geltend machen. Laut Rechtsprechung des BFH (Bundesfinanzhof) sind Krankheitskosten Aufwendungen, die entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen und ihre Folgen zu lindern. Weiter setzt der Begriff der Krankheit einen anormalen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand voraus, der den Betroffenen in der Ausübung normaler psychischer oder körperlicher Funktionen derart beeinträchtigt, dass er nach herrschender Auffassung einer medizinischen Behandlung bedarf.
Im Falle einer Fehlsichtigkeit spricht der BFH also von einer Krankheit. Die Augenlaser-Operation stellt somit eine Heilbehandlung dar, deren Methoden und Wirksamkeit wissen-schaftlich anerkannt sind. Eine Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist nicht mehr erforderlich. Ruhende Einspruchsverfahrenkönnen wieder aufgenomen werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Leistungen unter LASIK Augenlasern

.

Aachener Straße 1006Köln53925Köln0211 - 35 50 34 400