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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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Aachener Str. 1006-1012
50858 Köln-Junkersdorf

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Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Fr 8.00 - 12.30

VENI VIDI - Köln-Sülz

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Neuenhöfer Allee 82
50935 Köln-Sülz

0 221/43 41 42

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 15.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
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Fr 8.00 - 12.30

VENI VIDI - Pulheim

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50259 Pulheim

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VENI VIDI - Erftstadt

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Holzdamm 8
50374 Erftstadt-Liblar

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Sichterhaltende Therapien können nicht aufgeschoben werden

Das ist grundsätzlich eine sinnvolle Denkweise, die allerdings nicht für alle terminierten Arztbesuche zutreffen kann. Es gibt Situationen und Therapien, die einen Arztbesuch sogar zwingend erforderlich machen, um nicht andere gesundheitliche Risiken als eine Coronavirus-Infektion zu erhöhen.

 

Auch in der Augenmedizin gibt es Indikationen, die regelmäßige oder notfallmedizinische Arztbesuche zwingend notwendig machen.

 

 

Sagen Sie keine Termine zur Operation des Grauen Stars oder zur operativen Medikamenteneingabe ins Auge, zum Beispiel für die Therapie einer feuchten Makuladegeneration oder eines diabetischen Makulaödems, ab. Eine Unterbrechung der Therapie würde das Auge langfristig schädigen.
 

Auch bei akuten Beschwerden wie bei Schmerzen im oder am Auge oder einer sich plötzlich verschlechternden Sicht sollten Patienten in der Regel eine augenärztliche Praxis aufsuchen.

 

 

So besteht zum Beispiel bei nicht behandelten Netzhautablösungen ein akutes Erblindungsrisiko.

 

Wer unsicher darüber ist, ob eine Behandlung zwingend erforderlich ist, hält am besten eine kurze telefonische Rücksprache mit uns.

 

Wenn Sie zu einer Hochrisikogruppe gehören (Patienten mit fortgeschrittenen Atemwegs- oder Herzkrankheiten, Krebspatienten, Seniorenheimbewohner) ist eine vorherige telefonische Absprache sinnvoll.

 

Wenn ein verschiebbarer Sprechstundentermin oder ein verschiebbarer Operationstermin (z. B. ästhetische Lidoperation) bei Ihnen besteht, kann es sein, dass wir den Termin von uns aus verschieben, da wir zurzeit aufgrund der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weniger Patienten pro Tag versorgen können. Hierüber informieren wir Sie natürlich so früh wie möglich!

 

 

Jeder Arztbesuch oder Eingriff stellt ein Infektionsrisiko dar – nicht nur für Menschen aus Hochrisikogruppen. Der Bundesverband der Augenärzte hat sich daher dafür ausgesprochen, alle nicht zwingend notwendigen Untersuchungen und Behandlungen möglichst aufzuschieben. Dazu gehören beispielsweise:
 

· Routinekontrollen der Sehschärfe

 

 

 

· Sehschultermine
 

· kosmetische Operationen an den Augenlidern

 

 

· operative Korrekturen von Fehlsichtigkeiten

 

Vor allem Menschen, die älter als 65 Jahre sind und möglicherweise noch Vorerkrankungen haben, sollten mit dem behandelnden Augenarzt das Infektionsrisiko gegen den Nutzen der Behandlung abwägen.

 

Für uns geht Ihre Gesundheit vor!

 

 

 

 

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