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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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messerscharf sehen: Wer kann sich lasern lassen?

Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die Patientinnen und Patienten erfüllen müssen, um eine LASIK-OP durchführen lassen zu können.

Grundsätzlich werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht operiert. Bis etwa zum 20. Lebensjahr wächst das Auge und die Sehkraft verändert sich dementsprechend, auch im Rahmen der hormonellen Umstellung und Reifung. Deshalb ist eine LASIK-Operation bei Menschen unter 20 Jahren so gut wie nie indiziert.

Auch schwangere Frauen und stillende Mütter sollten einen LASIK-Eingriff auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Zum einen bedeutet auch der relativ kleine Eingriff eine vermeidbare psychische Belastung und Aufregung. Zum anderen kann die hormonelle Veränderung während Schwangerschaft und Stillzeit Auswirkungen auf die Refraktion, also die Dioptrienstärke haben.

Eine zu dünne Hornhaut verhindert ebenfalls die erfolgreiche Durchführung einer LASIK-OP. Da bei der Behandlung Hornhaut abgetragen wird, um den Brechwert des Auges anzupassen, ist das Risiko einer Perforation der Hornhaut unter Umständen zu groß.

Wenn schon andere Augenerkrankungen als die bloße Fehlsichtigkeit vorliegen, muss im Einzelfall sehr genau geprüft werden, ob eine LASIK-OP vorgenommen werden kann.

Schielen beispielsweise kann durch die LASIK nicht vollständig neutralisiert werden. Die Sehkraft kann gegebenenfalls etwas verbessert werden. Grundsätzlich kann nur so viel erreicht werden, wie der Sehnerv noch in der Lage ist, an das Sehzentrum im Gehirn weiterzuleiten.

Es gibt auch allgemeine Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes und Rheuma, die gegen eine LASIK sprechen. Diese Krankheiten haben häufig Auswirkungen auf die Qualität der Sehkraft, indem sie die Hornhaut, die Makula oder die Linse schädigen.

Eine Alterssichtigkeit oder Presbyopie hingegen kann durch die LASIK sehr gut korrigiert werden. Allerdings sollte die Sichtverschlechterung bereits ein gewisses Plateau erreicht haben. Dies klären wir immer im Einzelfall mit unseren Patientinnen und Patienten ab.

Altersbedingte Erkrankungen wie der Graue Star lassen sich durch eine LASIK-OP nicht kurieren, jedoch kann im Idealfall durch einen Linsenaustausch und die Wahl einer multifokalen Kunstlinse die Sehkraft mitsamt Dioptrien-Korrektur wiederhergestellt werden.

Bei der medizinischen Eignung für eine LASIK-OP bleibt für jeden Patienten die Frage zu beantworten: Ist mein Leidensdruck so groß, dass ich mich einer medizinisch nicht indizierten Operation unterziehen möchte?

Wir beraten Sie gerne.

 

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