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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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Krankenkasse muss LASIK-Operation zahlen

Die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit von LASIK-Operationen wurde bis vor kurzem von verschiedenen Gerichten verneint, das Landesgericht Dortmund hat jetzt anders entschieden: In dem entsprechenden Fall hatte eine Patientin ihre private Krankenversicherung auf die Erstattung der Kosten für eine durchgeführte LASIK-Operation verklagt. Das Landesgericht gab der Klägerin recht.

Die LASIK-Operation sei in ihrem Fall medizinisch notwendig gewesen. Bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit käme es nicht auf Kostengesichtspunkte, sondern auf medizinische Aspekte an. Brille oder Kontaktlinsen würden die Fehlsichtigkeit zwar korrigieren, aber nicht beheben – eine LASIK-OP biete die Möglichkeit, dem natürlichen Zustand des Auges am nächsten zu kommen.

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