Mit diesem Beitrag möchten wir versuchen, unsere Position, also die der Ärzte von VENI VIDI, zum Thema zu erklären. Ein Anspruch auf Allgemeingültigkeit besteht natürlich nicht.
Grundsätzlich versuchen wir, so wenig wie möglich zwischen Kassen- und Privatpatienten zu unterscheiden. Dies betrifft zum Beispiel unser Verfahren bei der Terminvergabe, Wartezeiten in der Praxis sowie die Dauer und Art des Patientengesprächs.
Allerdings erstatten private Krankenversicherer Gesundheitsleistungen in größerem Umfang als gesetzliche. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Grundsatz: Die Behandlung muss wirtschaftlich sein und darf das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten. Stehen mehrere Heilmethoden zur Auswahl, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Minimalprinzip lediglich diejenige Behandlung, die mit dem geringsten Aufwand Erfolg verspricht. Bei den privaten Krankenkassen ist dieses Prinzip durch einen detaillierten Leistungskatalog ersetzt. Zusätzliche medizinische Leistungen werden in relativ hohem Umfang durch die Versicherung übernommen, was den Anreiz zur Zahlung der meist höheren Beiträge bietet.
Allein daraus ergibt sich bei einer ärztlichen Behandlung häufig ein größerer Betreuungsumfang für die Gruppe der Privatpatienten. Dabei sind zusätzliche Leistungen für eine erfolgreiche Heilbehandlung nicht immer zwingend notwendig, verbessern aber die Ergebnisse und erweitern die Möglichkeiten unserer Vorgehensweise.
Wenn gesetzlich versicherte Patienten zusätzliche Gesundheitsleistungen für sich in Anspruch nehmen möchten, müssen sie also gegebenenfalls mit einem Selbstkostenanteil rechnen. Dieser ist verbindlich festgelegt und nicht etwa von uns willkürlich bestimmt.
Zusatzleistungen werden genauso wie alle anderen ärztlichen Leistungen nicht nach zeitlichem Aufwand berechnet, sondern nach Niveau, geforderter Expertise und benötigter technischer Ausstattung. Deshalb erscheinen relativ kurze Behandlungen, die außerdem wenig erkennbare Beiträge des Arztes erfordern, den Patienten manchmal als ungerechtfertigt hoch im Preis. Die technische Ausrüstung in unserer Praxis ist jedoch hoch spezialisiert und aufwendig in Wartung und Bedienung. Diese Kosten spiegeln sich letztlich im Preis für die Inanspruchnahme wider.
Entscheidungen von Patientenseite für oder gegen einzelne möglicherweise selbst zu tragende ärztliche Leistungen müssen immer selbstbestimmt und gut informiert getroffen werden. Deshalb ist uns eine gründliche Aufklärung des Patienten und ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis besonders wichtig. Relativ häufig empfehlen wir in Gesprächen mit zusätzlichen Kosten verbundene medizinische Maßnahmen. Dies dient in erster Linie nicht unserem wirtschaftlichen Zugewinn, sondern der bestmöglichen – an Stelle einer nur ausreichenden – Versorgung der Patienten.