Liebe Patienten,
Die angepassten Regelungen sind:
In öffentlichen Einrichtungen - auch medizinischen - besteht keine Maskenpflicht mehr.
Ab April 2023 gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen.
Wir bitten Sie:
- Führen Sie bei Erkältungssymptomen und / oder den bekannten Corona-Symptomen einen Selbsttest durch.
- Besuchen Sie bei einer akuten Corona-Infektion ohne Vorankündigung keine medizinischen Einrichtungen und tragen Sie in der Öffentlichkeit eine FFP2-Maske.
- Wir freuen uns, wenn Sie zum Schutz aller Patienten und unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in unseren Praxisräumen weiterhin eine medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder eine FFP2-Maske tragen.
Wir danken für Ihr Verständnis, ihre Geduld und ihren gewissenhaften Umgang mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen.
Für das Tragen einer FFP2-Maske auch in Zukunft wären wir Ihnen dankbar.
Herzliche Grüße und alles Gute,
Ihr Praxisteam von VENI VIDI