Wenn Sie bei einem augenmedizinischen Notfall schnelle Hilfe benötigen, steht Ihnen ab Oktober eine neu eingerichtete Notfallpraxis in Köln zur Verfügung.
Sie befindet sich in den Räumlichkeiten des
Zentrums für Augenheilkunde – Gebäude 34
Universitätsklinikum Köln
Kerpener Str. 62
50937 Köln
Betreut werden die Kreisstellenbereiche Köln, Leverkusen, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Bergischer Kreis.
Die Öffnungszeiten der Notfallpraxis sind
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 Uhr – 21:00 Uhr
Mittwoch, Freitag, Weiberfastnacht 16:00 Uhr – 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Heiligabend,
Silvester, Rosenmontag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr und
15:00 Uhr – 21:00 Uhr
Patient*innen können zukünftig in der augenärztlichen Notdienstpraxis am Uniklinikum Köln-Lindenthal eine zentrale Anlaufstelle mit unmittelbarer Klinikanbindung ansteuern, in der eine hochwertige Versorgung dauerhaft sichergestellt wird und die aufgrund der zentralen Lage auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist.
Wann liegt ein augenmedizinischer Notfall vor?
Um Notfallpraxen nicht unnötig zu überlaufen, ist die Abwägung und Einschätzung der Dringlichkeit einer ärztlichen Konsultation wichtig.
Stellen Sie sich die Frage, ob ein Problem unmittelbarer ärztlicher Behandlung bedarf und bis zum nächsten Morgen warten kann, wenn die Praxissprechstunde beginnt.
In manchen Fällen sollte allerdings keinesfalls gezögert werden:
- Symptome einer Netzhautablösung, zum Beispiel plötzlich vermehrt herumfliegende “Mücken” oder Rußregen, Schatten oder Balken im Sichtfeld oder sektorförmige Sichtausfälle
- akute Verletzungen des Augapfel oder der Lider, eingedrungene Fremdkörper, heftige Schläge auf das Auge
- Verätzungen und Verbrennungen! Hier zählen Sekunden, um das Auge vor bleibendem Schaden zu bewahren.
Spülen Sie das betroffene Auge unmittelbar und mindestens 15 Minuten. Ideal ist klares Wasser, gegebenenfalls geht jede nicht ätzende Flüssigkeit.
Als Faustregel für das Aufsuchen einer augenmedizinischen Notfallpraxis geben wir Patient*nnen gerne an die Hand:
Alles, was stark schmerzt, akut das Sehen behindert oder verändert und sichtbare Veränderungen am Auge wie Trübungen oder starke Schwellungen sollten ohne Zögern einem Augenarzt vorgestellt werden. Ist der uneingeschränkte Erhalt des Augenlichts gefährdet, ist schnelles Handeln gefragt.