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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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Aachener Str. 1006-1012
50858 Köln-Junkersdorf

0 221/35 50 34 40

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Fr 8.00 - 12.30

VENI VIDI - Köln-Sülz

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Neuenhöfer Allee 82
50935 Köln-Sülz

0 221/43 41 42

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 15.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Fr 8.00 - 12.30

VENI VIDI - Pulheim

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Nordring 32
50259 Pulheim

0 2238/5 54 44

Öffnungszeiten
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Di 8.00 - 15.00
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
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VENI VIDI - Erftstadt

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Holzdamm 8
50374 Erftstadt-Liblar

0 22 35/4 20 46

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Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
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Informationen zu den Selbstkostenanteilen in der Augenheilkunde

So kommen die Selbstkostenanteile in der medizinischen Behandlung zustande

Immer wieder taucht bei Patienten aller Fachrichtungen der Eindruck und in der Folge auch der Vorwurf an den Arzt auf, Privatpatienten gegenüber Kassenpatienten bevorzugt zu behandeln. In den Medien wird die Thematik zusätzlich in regelmäßigen Abständen aufgegriffen und den Verbrauchern meinungsbildend präsentiert.

Mit diesem Beitrag möchten wir versuchen, unsere Position, also die der Ärzte von VENI VIDI, zum Thema zu erklären. Ein Anspruch auf Allgemeingültigkeit besteht natürlich nicht.

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten?

Grundsätzlich versuchen wir, so wenig wie möglich zwischen Kassen- und Privatpatienten zu unterscheiden. Dies betrifft zum Beispiel unser Verfahren bei der Terminvergabe, Wartezeiten in der Praxis sowie die Dauer und Art des Patientengesprächs.

Allerdings erstatten private Krankenversicherer Gesundheitsleistungen in größerem Umfang als gesetzliche. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Grundsatz: Die Behandlung muss wirtschaftlich sein und darf das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten. Stehen mehrere Heilmethoden zur Auswahl, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Minimalprinzip lediglich diejenige Behandlung, die mit dem geringsten Aufwand Erfolg verspricht. Bei den privaten Krankenkassen ist dieses Prinzip durch einen detaillierten Leistungskatalog ersetzt. Zusätzliche medizinische Leistungen werden in relativ hohem Umfang durch die Versicherung übernommen, was den Anreiz zur Zahlung der meist höheren Beiträge bietet.

Allein daraus ergibt sich bei einer ärztlichen Behandlung häufig ein größerer Betreuungsumfang für die Gruppe der Privatpatienten. Dabei sind zusätzliche Leistungen für eine erfolgreiche Heilbehandlung nicht immer zwingend notwendig, verbessern aber die Ergebnisse und erweitern die Möglichkeiten unserer Vorgehensweise.

Anspruch auf zusätzliche Gesundheitsleistungen (IGEL)

Wenn gesetzlich versicherte Patienten zusätzliche Gesundheitsleistungen für sich in Anspruch nehmen möchten, müssen sie also gegebenenfalls mit einem Selbstkostenanteil rechnen. Dieser ist verbindlich festgelegt und nicht etwa von uns willkürlich bestimmt.
Zusatzleistungen werden genauso wie alle anderen ärztlichen Leistungen nicht nach zeitlichem Aufwand berechnet, sondern nach Niveau, geforderter Expertise und benötigter technischer Ausstattung. Deshalb erscheinen relativ kurze Behandlungen, die außerdem wenig erkennbare Beiträge des Arztes erfordern, den Patienten manchmal als ungerechtfertigt hoch im Preis. Die technische Ausrüstung in unserer Praxis ist jedoch hoch spezialisiert und aufwendig in Wartung und Bedienung. Diese Kosten spiegeln sich letztlich im Preis für die Inanspruchnahme wider.

Entscheidungen von Patientenseite für oder gegen einzelne möglicherweise selbst zu tragende ärztliche Leistungen müssen immer selbstbestimmt und gut informiert getroffen werden. Deshalb ist uns eine gründliche Aufklärung des Patienten und ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis besonders wichtig. Relativ häufig empfehlen wir in Gesprächen mit zusätzlichen Kosten verbundene medizinische Maßnahmen. Dies dient in erster Linie nicht unserem wirtschaftlichen Zugewinn, sondern der bestmöglichen – an Stelle einer nur ausreichenden – Versorgung der Patienten.

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