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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
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VENI VIDI - Köln-Sülz

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Geblendet - Schadet der Blick ins Licht

Dabei ist die Schutzreaktion des Auges, die Lider bei einer plötzlichen hellen Lichteinwirkung zu schließen, völlig gesund. Zu viel Licht auf einmal überfordert die Anpassungsmöglichkeiten des Auges und schränkt das Sehen für eine gewisse Zeit ein. Als Schutzreaktion vor der Blendung werden die Augen geschlossen
oder zusammengekniffen.

Das gesunde Auge ist allerdings in der Lage, sich an wechselnde Lichtdichten in der Umgebung relativ schnell
anzupassen. Die Pupillen verengen sich und die Empfindlichkeit der Netzhaut wird heruntergefahren.

Künstliches Licht macht das Leben heute leichter, doch viele moderne Lichtquellen können, unsachgemäß angewendet, dem Auge sogar schaden. In einer dunklen Umgebung erzeugt der Blick in eine helle Lichtquelle
Störempfindungen. Höhere Leuchtdichten beeinträchtigen bereits die Sehfunktionen des Auges.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beschäftigt sich seit Jahren mit der Blendungsgefahr neuer Lichtquellen. Denn die Verbreitung von Blendungserscheinungen durch die Neu- und Weiterentwicklung starker künstlicher Lichtquellen nehme zu, so die Kommission.
In der Presse diskutiert wurde vor allem die Gefahr von Laserpointern. Je nach Lichtleistung können diese Geräte Blendung, irreversible Netzhautschäden bis hin zu dauerhafter Erblindung und Verbrennungen verursachen. Der Verkauf von starken Laserpointern ist in Deutschland inzwischen verboten, wer sie
sich trotzdem besorgt und damit absichtlich andere blendet, macht sich strafbar.
Künstliche Lichtquellen in Wohnräumen müssen so aufgestellt oder abgeschirmt werden, dass keine Blendung entsteht. Denn diese vermindert zum einen den Sehkomfort und beeinträchtigt das subjektive Wohlbefinden,
und zum anderen setzt sie die physiologische Sehleistung herab.

LED-Lampen stellen grundsätzlich keine Gefährdung für das Auge dar. Allerdings darf man nicht aus kurzer Distanz länger als zehn Sekunden in eine LED schauen, die blaues oder weißes Licht aussendet.
Rot- und Gelblicht emittierende LED gefährden die Netzhaut nicht, haben Forscher
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgestellt. Wohl aber können die Blau- und Weißlicht emittierenden Lampen chemische Reaktionen im Auge auslösen und dadurch das Gewebe schädigen. Der noch von keiner wissenschaftlichen Untersuchung gestützte Satz der Großmütter und Mütter: „Starr nicht so lange ins helle Licht!" hat also durchaus seine Berechtigung.

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