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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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Geblendet – Schadet der Blick in Licht und Sonne?

Die Schutzreaktion des Auges, die Lider bei einer plötzlichen hellen Lichteinwirkung zu schließen, ist gesund und wichtig. Als Schutzreaktion wird der Lichteinfall ins Auge auf natürliche Weise verringert. Zu viel Licht auf einmal überfordert die Anpassungsmöglichkeiten des Auges und schränkt das Sehen für eine gewisse Zeit ein. Ein gesundes Auge ist nichtsdestotrotz in der Lage, sich an wechselnde Lichtverhältnisse in der Umgebung relativ schnell anzupassen. Die Pupillen verengen sich und die Sensitivität der Netzhaut wird heruntergefahren.

 

Künstliches Licht macht unser Leben heute in vielen Bereichen leichter, doch viele moderne Lichtquellen können, unsachgemäß angewendet, dem Auge sogar schaden. In einer dunklen Umgebung erzeugt der Blick in eine helle Lichtquelle Störempfindungen. Höhere Leuchtdichten beeinträchtigen gegebenenfalls dauerhaft die Sehfunktionen des Auges. Die Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beschäftigt sich seit Jahren mit der Blendungsgefahr neuer Lichtquellen. Sie vermeldet auch das verstärkte Auftreten von Blendungserscheinungen durch künstliche Lichtquellen mit hoher Leistungsdichte wie zum Beispiel Laserpointer oder Stark-Scheinwerfer.

 

In der Presse diskutiert wurde vor allem die Gefahr von Laserpointern. Je nach Lichtleistung können diese Geräte Blendung, irreversible Netzhautschäden bis hin zu dauerhafter Erblindung und Verbrennungen verursachen. Der Verkauf von starken Laserpointern ist in Deutschland inzwischen verboten, wer sie sich trotzdem besorgt und damit absichtlich andere blendet, macht sich strafbar.

 

Künstliche Lichtquellen in Wohnräumen müssen so aufgestellt oder abgeschirmt werden, dass keine Blendung entsteht. Denn diese vermindert zum einen den Sehkomfort und beeinträchtigt das subjektive Wohlbefinden, und zum anderen setzt sie die physiologische Sehleistung herab. LED-Lampen stellen grundsätzlich keine Gefährdung für das Auge dar. Allerdings darf man nicht aus kurzer Distanz länger als zehn Sekunden in eine LED schauen, die blaues oder weißes Licht aussendet. Rot- und Gelblicht emittierende LED gefährden die Netzhaut nicht, haben Forscher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgestellt. Wohl aber können die Blau- und Weißlicht emittierenden Lampen chemische Reaktionen im Auge auslösen und dadurch das Gewebe schädigen.

 

Doch auch DIE natürliche Lichtquelle – unsere Sonne – kann den Augen schweren Schaden zufügen. Gerade im Frühjahr oder Herbst bei tiefem Sonnenstand und wolkenlosem Himmel bekommt man dies durchaus zu spüren.

 

Das unsichtbare ultraviolette Licht (UVB-Licht von 280 bis 4315 Nanometern Wellenlänge) ist besonders gefährlich für die Augen. Das Tragen einer Sonnenbrille und die Beschattung des Gesichts, zum Beispiel durch eine Kopfbedeckung, kann Spätschäden wie der Entwicklung einer Makuladegeneration oder eines Grauen Stars vorbeugen.

 

Infrarotstrahlen gefährden vor allem die Netzhaut. Bei der Verwendung von Rotlichtlampen sollten die Augen deshalb immer geschlossen und die Lampe 30-50 cm vom Gesicht entfernt sein.

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