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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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Durchgeblickt – Wie häufig muss die Brille erneuert werden?

Bei Kontaktlinsen schwanken die Abstände – je nach Art der Linse – zwischen dem täglichen Wechseln und Verwerfen der getragenen Linsen bis hin zur Nutzung einer Linse über ein ganzes Jahr. Bitte beachten Sie besonders bei den Austauschsystemen (Tages-, Wochen- und Monatslinsen) genau die Tragezeit und entsorgen Sie getragene Kontaktlinsen unbedingt nach dem vorgegebenen Zeitraum. Kontaktlinsenträger sollten mindestens einmal im Jahr augenärztlich untersucht werden. Dann werden insbesondere der gute Sitz und der Reinigungszustand der Kontaktlinsen kontrolliert. Außerdem wird untersucht, ob Material- oder Reinigungsmittelunverträglichkeiten sowie Kontaktlinsenschäden vorliegen. Eine Brille kann man so lange tragen, bis die Gläser aufgrund einer veränderten Refraktion ausgetauscht werden müssen oder das Design nicht mehr gefällt. Auch Schäden am Material, wie zum Beispiel starke Kratzer im Brillenglas oder in der Beschichtung, sind Gründe für den Neukauf einer Brille. Wie stark sich eine Sehverschlechterung bemerkbar macht, ist von Mensch zu Mensch verschieden. Einige empfinden eine geringe Veränderung der Sehschärfe von 0,25 Dioptrien als starke Einbuße, anderen fällt die Sehverschlechterung gar nicht auf. Generell gilt, dass ab einer Verschlechterung von 0,5 Dioptrien im Minus- oder Plusbereich eine neue Brille beziehungsweise eine angepasste Sehhilfe erforderlich ist. Zu starke oder zu schwache Brillengläser sind allerdings nicht augenschädigend. Neben einer suboptimalen Sehschärfe kann eine nicht passende Brille aber manchmal zu Kopfschmerzen oder Schwindel führen. Kinder und jugendliche Brillenträger sollten alle sechs Monate ihre Augen beim Augenarzt kontrollieren lassen, da sich Sehschwächen im Wachstum schubartig ändern können. Besteht zusätzlich ein Schielen oder eine andere Problematik, sollten die jungen Patienten sogar alle drei Monate kontrolliert werden. Bei Erwachsenen empfiehlt sich eine augenärztliche Kontrolle alle zwei Jahre. Die Überprüfung der Sehschärfe kann bei Erwachsenen auch von einem Optiker durchgeführt werden. Ab dem sechzigsten Lebensjahr empfiehlt sich eine jährliche Kontrolle beim Augenarzt, da die Abklärung verschiedener altersbedingter Augenerkrankungen hinzukommt. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich bei Kindern und Jugendlichen leider nur zu einem sehr geringen Teil an den Kosten der Gläser. Bei Erwachsenen übernehmen sie in der Regel gar nichts. Seit der Änderung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetztes im Jahr 2017 können sich aber einige Brillenträger mit hohen Fehlsichtigkeiten ihre Brille von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschussen lassen. Hierfür ist eine augenärztliche Verordnung notwendig. Handelt es sich um eine Arbeitsplatzbrille, lohnt es sich beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er sich an den Kosten für eine notwendige Brille beteiligt. Für viele unserer Patienten bietet sich die Überlegung an, ganz auf das Tragen von Sehhilfen zu verzichten und eine Korrektur der Sehschwäche mittels refraktiver Hornhautchirurgie (z.B. LASIK-OP) oder Linsenaustausch (Clear-Lens-Exchange) vornehmen zu lassen. Diese kostet in unserer Praxis durchschnittlich 2.500,– Euro pro behandeltem Auge. Eine Gegenüberstellung der Kosten von Brille, Kontaktlinsen und einer operativen Sichtkorrektur kann nur individuell vorgenommen werden und bezieht selbstverständlich die persönliche Situation und Geschichte des jeweiligen Patienten mit ein. Viele sehen in dem dauerhaften Brillenverzicht eine unbezahlbare Steigerung der Lebensqualität, andere scheuen den medizinisch nicht zwingend erforderlichen Eingriff. Uns sind vor allem die individuelle Beratung und Betreuung unserer Patienten wichtig, um die für sie beste Lösung für eine dauerhaft gute Sicht zu finden. Sprechen Sie uns einfach an.

 

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