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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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50858 Köln-Junkersdorf

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Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
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Der Blindenführhund – wie wir „Sehenden“ helfen können „Woche des Sehens“

 

 

Der Blindenführhund vollbringt eine außerordentliche Leistung, zu der nur ein gesunder, wesensfester, lernfreudiger, gutmütiger und zugleich selbstbewusster Hund nach gründlicher Ausbildung und Einarbeitung mit dem blinden oder hochgradig sehbehinderten Führhund-Halter fähig ist. Selbst im modernen Großstadtverkehr bringt der gut ausgebildete Führhund seinen Halter sicher an jedes gewünschte Ziel. Hierbei umgeht er Hindernisse, zeigt einmündende Straßen an, erleichtert dem Halter die oft gefahrvolle Straßenüberquerung und sucht auf entsprechende Hörzeichen verschiedenste Objekte auf wie Fußgängerüberwege, Treppen, Türen, Sitzgelegenheiten, bestimmte häufiger angelaufene Ziele und manches mehr.

Blinde oder hochgradig sehbehinderte Führhund-Halter sind auf die Hilfe ihrer Führhunde angewiesen. Diese begleiten sie deshalb zum Beispiel beim Einkaufen, zum Arzt, ins Restaurant, in öffentliche Gebäude, in die Kirche, auf Reisen und zu kulturellen oder anderen Veranstaltungen. Den Blindenführhund im Dienst erkennen Sie daran, dass er ein weißes Führgeschirr trägt. Dessen Bügel ermöglicht es blinden Menschen, alle Bewegungen des Tieres zu erkennen und jeden Richtungswechsel sicher mitzumachen.

Wie können Sie helfen?

Nicht ablenken oder locken. Bitte lenken Sie den Führhund nicht von seiner Arbeit ab, die viel Konzentration verlangt. Insbesondere: Streicheln oder füttern Sie ihn nicht. Sprechen oder starren Sie ihn nicht an. Nehmen Sie Ihren eigenen Hund an die Leine und umgehen Sie das Führhund-Gespann zügig in einem gewissen Abstand. Locken Sie den Führhund nicht, denn er muss unbedingt immer bei seinem Halter bleiben.

Nicht anfassen. Bitte helfen Sie nur durch Zuruf. Unvermitteltes fremdes Anfassen und Führen machen den Hund unsicher.

An Ampeln. Bitte sagen Sie dem blinden oder hochgradig sehbehinderten Fußgänger an Ampelüberwegen, wenn es grün wird. Der Führhund kann die Verkehrsampel nicht deuten.

Keine Rolltreppen. Fragen Blindenführhund-Halter nach einer Treppe, so ist immer eine normale Treppe gemeint. Führhunde dürfen keine Rolltreppen anlaufen, da sie sich dort die Pfoten verletzen könnten.

Hinweise sind hilfreich, Gesten nicht. Für Orientierungshinweise sind blinde oder hochgradig sehbehinderte Personen sehr dankbar. So ist es an Halte­stellen hilfreich, die Nummern einfahrender Bahn- und Buslinien zu nennen. Werden Sie von blinden oder sehbehinder­ten Menschen nach dem Weg gefragt, geben Sie bitte eindeutige Richtungsanweisungen. Gesten sind sinnlos.

Ausweichen. Bitte erleichtern Sie es dem Führhund, seinen Weg zu finden; geben Sie gegebenenfalls den Weg frei und treten Sie zur Seite.

Nicht erschrecken. Bitte erschrecken Sie den Führhund nicht, vor allem nicht mit knal­lenden oder knallähnlichen Geräuschen wie zum Beispiel Feuerwerkskörpern. Dadurch wird seine Diensttauglichkeit gefährdet.

Kein Zutrittsverbot. Bitte denken Sie immer daran, dass die blinden oder sehbehinderten Führhund-Halter dringend auf ihre Führhunde angewiesen sind und diese nicht aus ihrer Obhut geben sollten. Gestatten Sie ihnen deshalb den Zutritt auch dort, wo Hunde sonst nicht zugelassen sind.

Auszüge aus der Broschüre:

Wissenswertes über den Blindenführhund
Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.

Die komplette Broschüre ist erhältlich bei den Beratungsstellen der Selbsthilfe unter der bundesweiten Rufnummer: 0 18 05 – 66 64 56 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

Nähere Informationen zur „Woche des Sehens“ unter: www.woche-des-sehens.de

Aachener Straße 1006Köln53925Köln0211 - 35 50 34 400