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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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VENI VIDI - Köln-Sülz

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Der Bidschirm – Schwerstarbeit für die Augen

 

Bildschirmarbeit überfordert das Auge durch eine einseitige Belastung. Gleichzeitig wird das Auge durch die Bildschirmarbeit unterfordert: Das Auge  verweilt immer in einer starren Sicht auf gleich nahe Entfernungen, im gleichen Winkel und auf gleiche Objekte. Da aber heute die meisten Arbeitsplätze an den Computer gebunden sind, bedeutet das für den Arbeitnehmer häufig, seine Arbeitszeit zu 100% am Bildschirm zu verbringen.

Leider hat das für die Beschäftigten oft gesundheitliche Konsequenzen. Circa 30–40% der Beschäftigten am Bildschirmarbeitsplatz klagen über häufige und sogar ständige Augenbeschwerden. Bei Beschäftigten, die ausschließlich für Dateneingabe zuständig  sind, umfasst die Zahl sogar 60–70%. Die Augenbeschwerden äußern sich in müden, brennenden und tränenden Augen. Sie beeinträchtigen nicht nur die allgemeine Leistungsfähigkeit, sondern auch die Fehlerquote beim Lesen am Bildschirm. Verspannungen im Nacken und Kopfschmerzen können weitere Folgen des Bildschirmarbeitsplatzes sein.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 1996 die Bildschirmarbeitsverordnung in Kraft gesetzt. Sie enthält Regelungen für die Gestaltung optimaler Sehbedingungen, Vermeidung von Zwangshaltungen und erhöhtem Stress am Arbeitsplatz. Sie verweist auch darauf, dass für die Arbeit am Bildschirm spezielle Sehhilfen erforderlich sein können. Sollte bei einer augenärztlichen Untersuchung festgestellt werden, dass eine Bildschirmbrille notwendig ist, muss der Arbeitgeber für die Kosten der Brille aufkommen. Sie ermöglicht scharfes Sehen auf eine Distanz von mindestens 50 cm. Normale Brillen sind auf eine Sehdistanz von 30–35 cm ausgerichtet, also für die Bildschirmarbeit nicht geeignet. Die Bildschirmbrille sollte entspiegelte Gläser haben, um störende Lichtreflexe auszuschalten.

Des Weiteren sieht die Bildschirmarbeitsverordnung vor, dass die Bildschirmtätigkeit so zu organisieren ist, dass sie regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird. Hier geht es um Kurzpausen, nicht Ruhepausen, die die Augen und den Körper aus der Starre befreien, sie zur Bewegung bringen und so entlastend wirken. Der Ermüdung wird so vorgebeugt und die Leistungsfähigkeit gesteigert.

Als Arbeitnehmer sollte man diese Kurzpausen nutzen, um die Augen bewusst zu entspannen. Die  Augen in die Ferne schweifen lassen, Nacken und Schultern entspannen, tief ein- und ausatmen und die Seele mal für fünf Minuten baumeln lassen.

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