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VENI VIDI - Köln-Junkersdorf

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Aachener Str. 1006-1012
50858 Köln-Junkersdorf

0 221/35 50 34 40

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Fr 8.00 - 12.30

VENI VIDI - Köln-Sülz

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Neuenhöfer Allee 82
50935 Köln-Sülz

0 221/43 41 42

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
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VENI VIDI - Pulheim

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Nordring 32
50259 Pulheim

0 2238/5 54 44

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 15.00
Fr 8.00 - 12.30

VENI VIDI - Erftstadt

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Holzdamm 8
50374 Erftstadt-Liblar

0 22 35/4 20 46

Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.30 und 15.00 - 17.30
Di 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.30
Mi 8.00 - 12.30
Do 8.00 - 12.30 und 15.00 - 17.30
Fr 8.00 - 12.30

Corona Infektionsschutz - Unsere aktuellen Maßnahmen

Liebe Patienten,

Die angepassten Regelungen sind:

In öffentlichen Einrichtungen besteht keine Maskenpflicht mehr.
 
Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus.  Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen.
Bestehen bleiben hingegen die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen.

Es gilt:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen, auch unsere Tagesklinik, für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
  • Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet. 

Wir danken für Ihr Verständnis, ihre Geduld und ihren gewissenhaften Umgang mit den hier genannten Maßnahmen. 

Für das Tragen einer FFP2-Maske auch in Zukunft wären wir Ihnen dankbar.

Herzliche Grüße und alles Gute,

Ihr Praxisteam von VENI VIDI

 

 

Aachener Straße 1006Köln53925Köln0211 - 35 50 34 400