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Bedeutung einer Augenuntersuchung U7a zur Früherkennung von Sehstörungen

Was Augenärzte fordern, jetzt beschlossen!

u7_aWie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt, wird es künftig eine zusätzliche Untersuchung U7a im 34. bis 36. Lebensmonat als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung geben. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am 15. Mai 2008 in Siegburg bei Bonn. Die U7a schließt eine Lücke in den bisherigen Untersuchungen. Sie dient dabei der möglichst frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen bzw. deren Risikofaktoren. Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss)

Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen zu Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss)
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